Deutschland hat seit dem 29. Juli 2026 eine konkrete Aufsichtsarchitektur für die europäische KI-Verordnung. Die Bundesnetzagentur ist zentraler Kontakt- und Beschwerdeeingang, doch dahinter verteilen sich Zuständigkeiten auf Fach-, Finanz-, Landes- und Datenschutzbehörden sowie eine unabhängige Kammer.
Diese Folge prüft, wer tatsächlich kontrolliert, warum ein zentraler Eingang noch keine wirksame Aufsicht beweist und welche Machtfragen bei sensibler Hochrisiko-KI offenbleiben. Das inzwischen freigeschaltete Beschwerdeformular wird praktisch eingeordnet: ausschließlich online, kostenfrei, mit Vorgangsnummer und Uploadgrenzen, aber ohne feste Bearbeitungsdauer.
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